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Sind Sie unterhaltspflichtig ODER
Ihr versicherter Verdienst ist geringer als 3'797 CHF ODER
Ihr Invaliditätsgrad ist mindestens 40%?

Höhe der Arbeitslosenentschädigung und Taggelder

Die Arbeitslosenentschädigung wird Ihnen in Form von Taggeldern ausgezahlt. Ihr versicherter Verdienst gilt dabei als Basis für die Höhe des Tagegeldes und wird aufgrund Ihres Einkommens der letzten 6 Monate festgesetzt. Das Taggeld macht dabei, je nach persönlicher Situation, zwischen 70 und 80% Ihres versicherten Verdienstes aus. (80% erhalten Sie, wenn Sie eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern haben, Ihr versicherter Verdienst nicht höher liegt als 3'797 Franken oder Sie eine Invalidenrente beziehen [mindestens 40% Invaliditätsgrad]).

Sie erhalten fünf Tagegelder wöchentlich.

Die Arbeitslosenkasse zahlt Ihnen die Taggelder monatlich und sendet Ihnen eine schriftliche Abrechnung. Wie viel Taggelder Sie erhalten, ist von Ihrem Alter und Ihrer Beitragszeit abhängig.

  • 200 Taggelder: bis 25 Jahre ohne Unterhaltspflicht (Beitragszeit 12 bis 24 Monate)
  • 260 Taggelder: ab 25 Jahre oder mit Unterhaltspflicht (Beitragszeit 12-18 Monate)
  • 400 Taggelder: ab 25 Jahre oder mit Unterhaltspflicht (Beitragszeit 18 bis 24 Monate)
  • 520 Taggelder: ab 55 Jahre (Beitragszeit 22 bis 24 Monate)
  • 520 Taggelder: ab 25 Jahre oder mit Unterhaltspflicht (Beitragszeit 22 bis 24 Monate) + Invalidenrente(Invalitätsgrad von mindestens 40%)
  • 90 Taggelder: Beitragsbefreit

Wenn Sie kurz vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind (während der letzten vier Jahre vor AHV-Rentenalter), erhalten Sie zusätzlich 120 Taggelder.

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