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Arbeitslos oder Kurzarbeit? Was ist besser für mich?

Die Maßnahme muss angemeldet werden und endet nach Ablauf der dafür vereinbarten Zeit oder nach Wegfall der Voraussetzungen, die ausgefallenen Stunden sind dabei genauestens zu protokollieren.

Es geht in erster Linie darum, Kündigungen zu vermeiden. Darüber hinaus werden Kosten gespart, da man neue Mitarbeiter später nicht aufwendig einarbeiten muss. Zudem bleibt das Know-how der bereits längere Zeit in den Betrieb involvierten Personen erhalten.

Aber auch die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Er erhält Kurzarbeitergeld - natürliche nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieses ersetzt, zumindest größtenteils, den ausgefallenen Lohn und wird üblicherweise für die Dauer von sechs Monaten, in Sonderfällen länger, gezahlt. Einen Teil der Lohnkosten bzw. Kurzarbeiterentschädigung übernimmt die Arbeitslosenkasse. Einen Brutto/Netto Online-Rechner zur Berechnung der Kurzarbeiterentschädigung finden Sie hier.

Kurzarbeit in der Schweiz

Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des Verdienstausfalles, der auf die ausgefallenen Arbeitsstunden angerechnet wird. Die Tätigkeit während dieser Maßnahme kann aus einer teilweisen oder sogar vollständigen Einstellung der Aufgaben für den Arbeitgeber bestehen. Ein Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent pro Monat ist jedenfalls nur während längstens vier Abrechnungsperioden (zu je einem Kalendermonat) anrechenbar, allerdings erst dann, wenn er pro Abrechnungsperiode zumindest 10 Prozent der Arbeitsstunden ausmacht.

Jeder Arbeitnehmer muss seine Einwilligung zur Kurzarbeit geben und diese mit seiner Unterschrift bestätigen. Das Einverständnis kann auch stillschweigend erfolgen, wenn der Arbeitnehmer kommentarlos und freiwillig Kurzarbeit leistet. Wird diese Massnahme zum Überstehen einer wirtschaftlich schwierigen Situation aber abgelehnt, muss der Arbeitgeber dem betreffenden Mitarbeiter weiterhin den vollen Gehalt bzw. Lohn bezahlen. Allerdings ist er dann auch dazu berechtigt, das bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Hinweis "wegen Weigerung zur Kurzarbeit" zum nächstmöglichen ordentlichen Termin zu kündigen.

Arbeitslos in der Schweiz

Gerade in Zeiten wie diesen wackeln immer mehr Arbeitsplätze, es droht ein wirtschaftlicher Zusammenbruch. Viele Unternehmen und Betriebe stellen daher auf Kurzarbeit um, damit sie in der Krise keinen Mitarbeiter entlassen müssen und auch selbst bestehen bleiben können.

Die Vorteile der Kurzarbeit für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Kurzarbeit ist besser als Arbeitslosigkeit, da man einen Grossteil seines Gehalts bzw. Lohns erhält und mit ein paar privaten Einsparungsmassnahmen weiterhin seine laufenden Kosten decken kann. Darüber hinaus hat die Kurzarbeit auch einen psychologischen Effekt: Während sich die Wirtschaft in einer schwierigen Situation befindet, hat man selbst das Gefühl, nützlich zu sein und etwas zur Stabilisation der Lage beizutragen und seinen Arbeitgeber zu unterstützen.

Natürlich spielt auch noch ein weiterer wesentlicher Aspekt eine nicht unerhebliche Rolle: Bevor man tatenlos zusieht, wie immer mehr Menschen von der Arbeitslosigkeit und dem finanziellen Ruin bedroht sind, möchte man dieser Entwicklung aktiv entgegensteuern und mit anpacken, damit das Land die Krise übersteht.

Wer Anspruch auf die Kurzarbeiterentschädigung hat

Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben

  • Arbeitnehmer die beitragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung sind (im Kalenderjahr 18-Jährige bis zum gesetzlichen AHV-Rentenalter),
  • die das Mindestalter für AHV-Beitragspflicht noch nicht erreicht haben, daher im Kalenderjahr noch nicht 18 Jahre alt sind und die vorübergehend Kurzarbeit erledigen oder deren Arbeit ganz eingestellt wird.
  • ausländischen Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und Wohnort, inklusive Grenzgängerinnen und Grenzgänger vom ersten Tag an.

Muss ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen die Produktion oder Tätigkeit reduzieren, kann man auf Kurzarbeit beharren. Ebenso hat man Anspruch auf 80 Prozent der Vergütung. Das Risiko, ob auch in Krisenzeiten Arbeit vorhanden ist oder nicht, trägt nicht der Angestellte, sondern der Arbeitgeber. Er kann seine Mitarbeiter nicht einfach wahlweise einsetzen und dann stundenweise bezahlen. Jeder Mensch hat monatliche wirtschaftliche Verpflichtungen und muss diesen auch gerecht werden können.

Vergleicht man Kurzarbeit mit Arbeitslosigkeit, erkennt man, dass es für den Arbeitnehmer besser ist, Kurzarbeit anzunehmen. Er hat dabei Anspruch auf eine Kurzarbeiterentschädigung, die immerhin 80 Prozent des üblichen Lohns oder Gehalts beträgt - das bedeutet, mehr Geld für weniger Arbeit, meist in einem vorher definierten Zeitrahmen.

Das Risiko trägt der Arbeitgeber, wird dabei aber vom Staat unterstützt.

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