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Sind Sie unterhaltspflichtig ODER
Ihr versicherter Verdienst ist geringer als 3'797 CHF ODER
Ihr Invaliditätsgrad ist mindestens 40%?

Mir wurde gekündigt. Die wichtigsten Schritte.

1. Kündigung überprüfen
Vergewissern Sie sich erst, dass Ihre Kündigungsfrist, die Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben, eingehalten worden ist. Falls diese nicht schriftlich festgelegt wurde, gilt die Frist, die das Obligationenrecht regelt.

2. Melden Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an!
Sobald Sie die Kündigung erhalten, können Sie dies sofort bei dem nächsten regionalem Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder Ihrer Wohngemeinde (je nach Kanton unterschiedlich) melden. Falls Sie damit warten, denken Sie daran, dass Ihr Arbeitslosenstatus spätestens am ersten Tag der Arbeitslosenperiode gemeldet werden sollte. Wichtig ist dabei, dass die Arbeitslosigkeit persönlich gemeldet wird.

Die RAV raten Ihnen jedoch, sich so schnell wie möglich anzumelden und die Kündigungsfrist zu nutzen, um sich bereits bei neuen Arbeitgebern zu bewerben. Dabei sollten Bewerbungsschreiben, Absagebriefe und die verschiedenen Stellenangebote aufbewahrt werden, da Sie den RAV-Personalberatenden später vorgelegt werden sollen.

Wenn Sie während der Kündigungsfrist nach keinen neuen Stellen gesucht haben, kann es möglich sein, dass Sie keine Arbeitslosenentschädigung für eine gewisse Zeit erhalten.

3. Um Arbeitszeugnis bitten
Besorgen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis/Arbeitsbestätigung, das/die Sie für Ihre Bewerbungen brauchen.

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