Einstelltage bezeichnet man die Periode in der die Entschädigung vorübergehend eingestellt wird und Sie keine Taggelder erhalten. Die Gründe können die Folgenden sein:
- Sie sind durch eigenes Verschulden arbeitslos (z.B: Sie haben gekündigt ohne sich um eine neue Stelle zu bemühen)
- Sie bemühen sich nicht genügend eine zumutbare Arbeit zu finden
- Sie befolgen die Anweisungen der RAV nicht
- Sie verletzen Ihre Auskunft- und Meldepflicht
- Sie erwirken zu Unrecht Arbeitslosenentschädigung
Bis zu 60 Tagen kann die Einstellung dauern.
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