Als Wartetage bezeichnet man die Zeit vor der ersten Taggeldzahlung. Die Wartetage sind abhängig von Ihrem versicherten Verdienst und einer bestehenden Unterhaltungspflicht gegenüber Kindern (bis 25 Jahren).
Je nach Verdienst wird Taggeldzahlung nach 5 oder bis zu 20 Tagen geleistet. Bei bestimmten Fällen bestehen eine besondere Anzahl an Wartetage (z.B. Schul- und Studienabgänger).