Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- AHV-IV Ausweis
- Amtlicher Personalausweis (Pass/Identitätskarte/Führerausweis)
- Niederlassungsbewilligung (Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis) bzw. Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein (falls die Erstanmeldung nicht bei Wohngemeinde erfolgt ist)
Die Arbeitslosenkasse ist für die Auszahlung der Ihnen zustehenden Leistungen zuständig. Sie können eine der zahlreiche Arbeitslosenkassen frei wählen.
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